Unsere Position

Zur geplanten Erhöhung der Nächtigungsabgabe in Kärnten

Die IG Camping Kärnten sieht die geplante Erhöhung der Nächtigungsabgabe auf künftig bis zu € 4,50 pro aufenthaltsabgabenpflichtigen Person und Nacht mit großer Sorge.

Als Zusammenschluss unabhängiger Kärntner Campingbetriebe möchten wir auf die wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Maßnahme aufmerksam machen – insbesondere auf kleine und mittlere Betriebe, die das Rückgrat des Kärntner Campingtourismus bilden.

Ziel dieser Stellungnahme ist es, die Situation sachlich darzustellen und zu verdeutlichen, warum eine pauschale Erhöhung in dieser Form nicht verhältnismäßig und für viele Betriebe existenzgefährdend ist.


1. Unverhältnismäßigkeit der Abgabe für Campingbetriebe

Campingplätze arbeiten mit deutlich niedrigeren Nächtigungspreisen als Hotels oder größere Beherbergungsbetriebe. Eine einheitliche Abgabe führt daher zu einer überproportional hohen Belastung, die besonders in der Nebensaison deutlich spürbar wird.

Beispielrechnungen aus Kärntner Betrieben zeigen:

  • In der Nebensaison entspricht die neue Abgabe 25 – 35 % des Stellplatzpreises (bei zwei Personen).
  • Bei kleineren Betrieben liegt der Anteil teils über 35 %.

Ein solches Verhältnis zwischen Preis und Abgabe ist in keinem anderen Tourismussegment zu finden und gefährdet die wirtschaftliche Stabilität vieler Betriebe.


2. Wettbewerbsnachteil gegenüber Nachbarregionen

Camping ist mobil, vergleichbar und preissensibel – und der direkte internationale Vergleich fällt für Kärnten künftig deutlich nachteilig aus.

Aktuelle Abgabensätze:

  • Bayern: € 1,50 – 1,70
  • Südtirol / Bozen: € 1,50 – 2,50
  • Slowenien: € 1,50 – 2,50
  • Ober-Adria (Jesolo): € 1,00 – 2,00

Mit einer Anhebung auf € 4,00 – 4,50 würde Kärnten zur Höchstabgaben Camping-Destination im Alpen-Adria-Raum werden – mit deutlichem Abstand.

Folgen dieser Entwicklung:

  • Abwanderung der Gäste in Nachbarregionen
  • Rückgang der Nächtigungen
  • massive Einbußen in Gastronomie, Handel und Freizeitbetrieben – der Campinggast gibt ca. zwei Drittel seines Urlaubsbudgets außerhalb des Beherbergungsbetriebes aus.

3. Fehlende Relevanz des Mobilitätsarguments

Die geplante Abgabe soll Mobilitätsangebote mitfinanzieren. Für Campinggäste – insbesondere außerhalb von Klagenfurt oder Villach – besteht jedoch kaum ein praktischer Nutzen:

  • Wohnmobilgäste reisen mit ihrem Fahrzeug weiter.
  • Wohnwagencamper haben stets ein Auto vor Ort.
  • In peripheren Regionen sind ÖPNV-Angebote begrenzt oder nicht praktikabel.

Die tatsächliche Nutzung liegt bei Campinggästen nahe Null. Es entsteht ein Missverhältnis zwischen Kosten und realem Nutzen, das fachlich nicht gerechtfertigt ist.


4. Gefahr für Nebensaison und regionale Wertschöpfung

Viele Preise in Campingregionen liegen bereits am Marktlimit. Eine zusätzliche Abgabe kann nicht einfach eingepreist werden. Bestätigte Folgen aus Betrieben:

  • Schließungen in den Schultersaisonen (Frühling und Herbst)
  • Konzentration auf die Hauptsaison (Juni – September)
  • Reduktion touristischer Stellplätze und verstärkte Umwandlung in Dauerstellplätze
  • Verlust von touristischer Wertschöpfung in den Regionen
  • Rückgang von zehntausenden Nächtigungen
  • Verlust von Ganzjahresarbeitsplätzen

Besonders Randregionen wie Gailtal, Lesachtal, Drautal, die Nationalparkregion, Mölltal, Liesertal, Maltatal oder das Rosental werden diese Effekte deutlich zu spüren bekommen.

Da Campingplätze einen Großteil ihrer Ausgaben bei regionalen Betrieben tätigen (Handwerk, Bau, Elektro, Installationen), hätte eine geringere Investitionstätigkeit auch negative Effekte auf die lokale Wirtschaft.


5. Strukturelle Marktveränderungen – Gefährdung kleiner Betriebe

Die geplante Reform benachteiligt kleine und mittlere Campingbetriebe erheblich:

  • Niedrige Nächtigungspreise = hohe relative Abgabenbelastung
  • Hoher Personal- und Infrastrukturaufwand im Verhältnis zum Umsatz
  • Wenig Spielraum zur Preiserhöhung
  • Fixkosten, die sich nicht reduzieren lassen

Die Folge ist eine politisch nicht beabsichtigte, aber real eintretende „Marktbereinigung durch Abgabengesetz“. Mehrere Betriebe sprechen bereits offen von Betriebsaufgabe, drastischen saisonalen Einschränkungen und einer Verschlechterung der touristischen Angebotsstruktur. Eine solche Entwicklung widerspricht jedem tourismuspolitischen Ziel des Landes.


6. Bedeutung der Campingbranche für Kärnten

Kärnten ist laut ADAC „Österreichs Campingland Nr. 1“. Die Branche leistet jährlich:

  • 25 % aller Nächtigungen in Kärnten
  • hohe regionale Wertschöpfung
  • ganzjährige Beschäftigung
  • nachhaltige und naturnahe Tourismusangebote
  • internationale Sichtbarkeit Österreichs im Campingmarkt

Eine Abgabe, die diese Stärke gefährdet, richtet langfristig Schaden an – nicht nur den Betrieben, sondern dem gesamten Kärntner Tourismus.


Forderung der IG Camping Kärnten

Aus Sicht der IG Camping Kärnten sollte die Aufenthaltsabgabe in einem angemessenen Verhältnis zum erzielbaren Nächtigungspreis stehen. Ziel muss eine Lösung sein, die sowohl wirtschaftlich tragfähig als auch touristisch fair ist.

Fixmodell: Ein fixer Höchstbetrag von € 3,00 pro Person ab 16 Jahren* und Nacht (ganzjährig für Camping- und Stellplätze, inklusive Mobilität) ist ein ökonomisch sinnvoller Richtwert. Er belastet Betriebe mit niedrigen Nächtigungspreisen nicht unverhältnismäßig und schafft eine kalkulierbare Abgabenstruktur.

Alternativ – prozentuales Modell: Eine Abgabe von 15 % des gesamten Netto-Nächtigungspreises (exkl. Verpflegung) bildet die realen Preisniveaus fair ab, ohne einzelne Kategorien systematisch zu benachteiligen. Zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit sollte die Abgabe gedeckelt bei maximal € 4,50 pro abgabepflichtiger Person und Nacht bleiben.

Beide Ansätze gewährleisten eine betriebswirtschaftlich tragbare Belastung, schützen kleinere Betriebe vor überproportionalen Mehrkosten und verhindern Preisverzerrungen im oberen Marktsegment.

Eine differenzierte Betrachtung nach Unterkunftsart – insbesondere ein eigener, angemessener Satz für Campingplätze – ist dafür unerlässlich. Nur so kann Kärnten auch in Zukunft als wettbewerbsfähige, nachhaltige und attraktive Tourismusregion bestehen.

*Jugendliche bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 17. Lebensjahr vollenden